Unsere Leistungen im Überblick



WEG -Verwaltung

Wir verwalten für Sie Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).
Gemeinschaftseigentum umfasst das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen. Bei der WEG-Verwaltung ist der Verwalter nach § 20 Wohnungseigentumsgesetz ein notwendiges Organ der WEG, der diese nach außen hin vertritt.

Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters sind in § 27 des WEG-Gesetzes definiert. Darin ist der Verwalter verpflichtet, getroffene Beschlüsse sowie die Hausordnung umzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu managen und das Vermögen einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.




Kaufmännische Aufgaben


  • Erstellung und Prüfung von Wirtschaftsplänen
  • Abrechnungen, inkl. Rechnungskontrolle und Belegprüfung
  • Buchführung und Prüfung aller Geldein- und Ausgänge
  • Inkasso, Liquidationsplanung, Wirtschaftlichkeit, Rechenschaftslegung  gegenüber den Eigentümern
  • Verwaltung und Disponierung des Geldverkehrs, Bearbeitung von   Lastschriftabbuchungen
  • Hausgeldabrechung inkl. monatlicher Sollstellung und Mahnwesen bei   Zahlungsverzug
  • Verwaltung von Giro-, Festgeld- und Sparkonten
  • Veranlassung, bzw. Erstellung von Heizkostenabrechnungen
  • Errechnung und Anforderung von Sonderumlagen
  • Regelung von Personalangelegenheiten von Angestellten der WEG (z.B. Hausmeister)


Technische Aufgaben

  • Überwachung von Objekten, ggfls. durch regelmäßige Begehungen
  • Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
  • Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten einschließlich
  • Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe
  • Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Einhaltung der Gewährleistungsansprüche
  • Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten, inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz
  • sowie Beachtung technischer Verordnungen (z. B. bei Rolltoren, Doppelparker, Heizanlagen, Fahrstuhleinrichtungen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
  • Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
  • Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
  • Versicherungsabrechnung durchführen
  • Einweisung Handwerker und Hausmeister
  • Beauftragen von Sachverständigen


Organisatorische Aufgaben 

  • Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern vermieteter Eigentumswohnungen
  • Organisation und Durchführung der Eigentümerversammlung, einschließlich Terminabstimmung, Tagesordnung, Protokoll
  • Erstellung von Sitzungsprotokollen und Beschlussniederschriften, inkl. Versand an Eigentümer
  • Führung von Beschlusssammlungen
  • Aufstellung und Einhaltung der Hausordnung
  • Erstellung und Verteilung von Rundschreiben und Aushängen
  • Beschwerdemanagement
  • Maßnahmenentwicklung zur Fristenwahrung und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen
  • Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen



Welche der aufgeführten Punkte als Vertragsgrundlage für Ihre WEG erforderlich und sinnvoll sind,
klären wir am besten in einem persönlichen Gespräch.

Nutzen Sie gerne direkt unser Kontaktformular.